Allgemeine Regeln für den Umgang mit den iPads im 1:1 Unterricht am Widukind-Gymnasium

Präambel Die Einführung des digitalen 1:1 Unterrichts ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Hieraus entstehen neue Formen des Lernens und Lehrens. Mit solchen Veränderungen im Unterrichtsprozess gehen auch Verbindlichkeiten einher, die nachfolgend dargelegt werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler gelten folgende Regeln:

I. Grundsätzliches

  1. Es gilt die Schulordnung.
  2. Die eigenen iPads sollten mit dem Namen und der Klasse des Schülers bzw. der Schülerin versehen sein (sowohl auf dem Stift als auch auf dem iPad, etwa über den Startbildschirm), um Verwechslungen zu vermeiden.
  3. iPad-Updates müssen außerhalb der Schulzeit durchgeführt werden.
  4. Es besteht die Pflicht, unterrichtsrelevante Materialien (Stifte, Hefte, Bücher etc. sowie iPad und Zubehör ) einsatzbereit (also aufgeladen und mit allen notwendigen Apps versehen) mit in die Schule zu nehmen.
  5. Die eigenen Zugangsdaten für IServ sind präsent, sodass jeder Lernende jederzeit auf die Plattform zugreifen kann.
  6. Es wird verantwortungsvoll mit den Leih-iPads sowie den iPads der Mitschüler*innen umgegangen.
  7. Probleme mit der Hard- und Software sind unverzüglich der Lehrkraft mitzuteilen.
  8. In der Sek. I wird das iPad ausschließlich im Unterricht bzw. in der „Study Hall“ genutzt. Die Pausen sollen den Schüler*innen zur Erholung dienen. Deshalb werden die iPads während dieser Zeitspanne nicht genutzt. In der Sek. II dürfen die Schüler*innen ihre iPads im Aufenthaltsbereich der Oberstufe in den Pausen frei nutzen.

II. Datenschutz

  1. Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden, auch nicht an enge Freund*innen. Der Schüler bzw. die Schülerin allein trägt die Verantwortung für die jeweiligen Daten und den Account.
  2. Die Privatsphäre anderer wird gewahrt. Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und der betreffenden Person gestattet.
  3. Fremde Dateien, wie z.B. Bilder, dürfen weder kopiert, gelöscht oder verändert, noch auf anderen Plattformen hochgeladen werden.

III. Einsatz im Unterricht

  1. Zu Beginn des Unterrichts liegen die iPads geschlossen auf dem Tisch und werden erst nach Aufforde-rung der unterrichtenden Lehrkraft aktiviert.
  2. Die Lehrkraft darf jederzeit im Unterricht auf das iPad zugreifen, um die Nutzung zu prüfen.
  3. Im Unterricht werden ausschließlich die von der Lehrkraft vorgegebenen Apps und Tools genutzt. Bei Funktionsstörungen soll die Lehrkraft zeitnah informiert werden.
  4. Beim Abspielen von Audiodateien oder Videos sind Kopfhörer zu benutzen.
  5. Dateien werden nur auf Anweisung mit anderen (z.B. per Airdrop) geteilt.
  6. Werden Leih-iPads im Unterricht genutzt, so müssen am Ende der Unterrichtsstunde alle Daten ge-löscht sowie alle Accounts geschlossen werden.

IV. Regeln zur Kommunikation bei IServ und auf anderen digitalen Plattformen

  1. Bei E-Mails wird Höflichkeit und Klarheit erwartet. Jede E-Mail enthält:

    • eine korrekte Anrede,
    • eine Verabschiedung,
    • die Angabe des vollständigen Namens und der Klasse bzw. Jahrgangstufe,
    • klare Kommunikation in ganzen Wörtern und Sätzen.

  2. Es sollte immer ein höflicher und angemessener Ton herrschen.
  3. Auch bei digitaler Kommunikation ist eine respektvolle Distanz zur Lehrkraft zu wahren.
  4. IServ dient ausschließlich der schulischen Kommunikation.
  5. Das Weiterleiten von Kettenbriefen, Fake-Mails u.Ä. ist verboten.
  6. Es dürfen niemals Inhalte gepostet oder hochgeladen werden, die für andere verletzend sind (Cyber-mobbing) oder gegen Gesetze verstoßen (z.B. Verbreitung von Gewalt verherrlichenden, pornografi-schen, extremistischen Inhalten).
  7. Die digitale Kommunikation sollte im schulischen Bereich in der Zeit von 18:00 – 7:30 Uhr und am Wochenende ruhen.

V. Konsequenzen bei Verstößen und erzieherische Maßnahmen

  1. Stufe 1: Bei Verstößen gegen die Regeln wird zunächst ermahnt und ggf. ein Eintrag ins Klassenbuch vorgenommen bzw. werden die Beratungslehrer*innen informiert.
  2. Stufe 2: Bei mehrmaligen Verstößen werden die Eltern in der Sek. I über den WGE-Planer, in der Sek. II über die Beratungslehrer*innen informiert. Auch die Klassenleitung wird in der Sek. I in Kenntnis ge-setzt.
  3. Stufe 3: Es findet ein Elterngespräch statt, eventuell im Beisein der Stufenleitung bzw. Schulleitung.
  4. Bei schwerwiegenden Verstößen kann im Einzelfall auch direkt Stufe 3 greifen.
  5. Weitere mögliche erzieherische Maßnahmen: Arbeit mit dem iPad nur unter Aufsicht der Lehrkraft; Reflexionsaufsatz zum Fehlverhalten in häuslicher Obhut mit Unterschrift der Eltern.
  6. Manchmal stellen Handlungen bedeutende Rechtsverletzungen dar, die auf den ersten Blick als Spaß gesehen werden (z.B. Mitschnitte von Videokonferenzen, die auf anderen Social-Media-Kanälen einge-stellt werden). Sie führen aber oft zu einem juristischen Strafverfahren und ziehen Strafen nach sich. Insbesondere kommen hier

    • die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB),
    • die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
    • sowie die Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“ (§ 22/ 33 KunstUrhG) in Betracht. An dieser Stelle ist es wichtig, die Hinweise der Polizei NRW zum Onlineunterricht zu kennen. Dort heißt es:

      „Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang und geht allen Hinweisen nach. Das Alter der Tat-verdächtigen spielt hierbei keine Rolle. Auch gegen Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Le-bensjahr noch nicht vollendet haben und somit strafrechtlich als schuldunfähig gelten, wird ein Straf-verfahren eingeleitet. Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen. Scha-densersatzpflichtig ist man in der Regel mit Vollendung des siebten Lebensjahres (§ 828 Bürgerliches Gesetzbuch). Den meisten Schülerinnen und Schülern dürften die rechtlichen Folgen ihres Handelns nicht bewusst sein.“